Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reinhard Weidlich Filmproduktion

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Reinhard Weidlich Filmproduktion und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt dieReinhard Weidlich Filmproduktion nicht an, es sei denn, die Reinhard Weidlich Filmproduktionhätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Alle Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Reinhard Weidlich Filmproduktionund dem Kunden, auch wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

Kostenvoranschläge, Werbeprospekte und die Website der Reinhard Weidlich Filmproduktionstellen jeweils eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung bzw. mit der Erbringung der Leistung an den Kunden zustande.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt

Kunde im Sinne dieser AGB sind alle Unternehmen, juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die die Leistungen der Reinhard Weidlich Filmproduktion in Anspruch nehmen möchten.

 

Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, d.h. wird die Ware zu einem Zweck erworben, der nicht der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann, steht ihm ein Widerrufsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen durch Erklärung in Textform gegenüber der Reinhard Weidlich Filmproduktion, Albrechtstr..40,09130 Chemnitz erklärt oder durch Rückgabe der Ware ausgeübt werden kann. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Belehrung, spätestens aber mit dem Empfang der Ware. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung bzw. Ware.

 

Sofern der Bestellwert mehr als 100,00 € beträgt, erstattet die Reinhard Weidlich Filmproduktiondie Kosten der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten werden kann.

 

Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Lieferung von DVD´s, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder die Ware (wie Videos zum Download) online bezogen wurde.

 

§ 3 Leistungen von der Reinhard Weidlich Filmproduktion

Die Reinhard Weidlich Filmproduktion bietet ihren Kunden die Überlassung von Filmen durch die dauerhafte Überlassung der Filme zur Nutzung auf einem Datenträger an.

Schließt der Kunde mit der Reinhard Weidlich Filmproduktion einen Vertrag über die Überlassung von Filmmaterial, ist die Reinhard Weidlich Filmproduktion verpflichtet, das Kunden die vertragsgegenständliche Filmaterial zur Nutzung durch die Überlassung auf einem Datenträger (z.B. DVD oder VHS) zu übergeben bzw. dauerhaft zur Verfügung zu stellen .



§ 4 Lieferbedingungen

 

Sofern Liefertermine genannt sind, handelt es sich um unverbindliche Termine, die unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von der Reinhard Weidlich Filmproduktion stehen.

 

Falls die Belieferung der Reinhard Weidlich Filmproduktion trotz vertraglicher Verpflichtung des Lieferanten scheitert, ist die Reinhard Weidlich Filmproduktion zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Käufer berechtigt. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

 

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

 

Der Kaufpreis wird sofort mit der Auslieferung fällig.

 

Der Kunde gerät bezüglich seiner Pflicht zur Vergütung ab dem Zeitpunkt der Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Ab Verzugseintritt hat die Reinhard Weidlich Filmproduktion das Recht, Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

Der Käufer kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt oder von der Reinhard Weidlich Filmproduktion anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Käufer bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von der Reinhard Weidlich Filmproduktion.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

 

Verfügt eine Werkleistung oder Vertragsgegenstand nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, ist die Reinhard Weidlich Filmproduktion zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet.

 

Gelingt es der Reinhard Weidlich Filmproduktion innerhalb einer angemessenen Frist nicht, den Mangel zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

Sämtliche Gewährleistungspflichten verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt bei Kaufsachen mit Übergabe und bei Werkleistungen mit Abnahme.

Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbeseitigung ist der Kunde verpflichtet, der Reinhard Weidlich Filmproduktion einen nach den konkreten Umständen und Besonderheiten des Einzelfalls als angemessen anzusehenden Zeitraum zu gewähren. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler, Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen, Nachlässigkeiten des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

Stellt sich im Zuge von Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die gerügten Mängel nicht der Reinhard Weidlich Filmproduktion zuzurechnen sind, ist diese berechtigt, dem Kunden den Zeitaufwand und die entstandenen Kosten entsprechend ihrer üblichen Vergütungssätze in Rechnung zu stellen.

Weiter gehende Ansprüche des Käufers sind unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Felimaxx haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet die Reinhard Weidlich Filmproduktion nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers.

 

Soweit die Haftung von die Reinhard Weidlich Filmproduktion ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Generell haftet die Reinhard Weidlich Filmproduktion nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit zulässig wird als Gerichtsstand Chemnitz vereinbart.